{"id":5872,"date":"2019-11-13T11:04:58","date_gmt":"2019-11-13T10:04:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ar-profilstahl.de\/common-sites\/gtc\/"},"modified":"2025-09-04T18:59:31","modified_gmt":"2025-09-04T16:59:31","slug":"gtc","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ar-profilstahl.de\/en\/common-sites\/gtc\/","title":{"rendered":"GTC"},"content":{"rendered":"<div id='av_section_1'  class='avia-section av-q1i84-36738a321ae6df39facf1ef7505b217c main_color avia-section-default avia-no-border-styling  avia-builder-el-0  el_before_av_button  avia-builder-el-first  avia-bg-style-scroll container_wrap sidebar_right'  ><div class='container av-section-cont-open' ><main  role=\"main\" itemprop=\"mainContentOfPage\"  class='template-page content  av-content-small alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-5872'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>\n\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-mvsv0-54b4feb8d870934323d671334cf1f76f\">\n.flex_column.av-mvsv0-54b4feb8d870934323d671334cf1f76f{\nborder-radius:0px 0px 0px 0px;\npadding:0px 0px 0px 0px;\n}\n<\/style>\n<div  class='flex_column av-mvsv0-54b4feb8d870934323d671334cf1f76f av_one_full  avia-builder-el-1  avia-builder-el-no-sibling  first flex_column_div av-zero-column-padding  '     ><p>\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-2v43q8-7651cec5afd5fb357f1dda964e3cbec1\">\n#top .av-special-heading.av-2v43q8-7651cec5afd5fb357f1dda964e3cbec1{\npadding-bottom:0;\n}\nbody .av-special-heading.av-2v43q8-7651cec5afd5fb357f1dda964e3cbec1 .av-special-heading-tag .heading-char{\nfont-size:25px;\n}\n.av-special-heading.av-2v43q8-7651cec5afd5fb357f1dda964e3cbec1 .av-subheading{\nfont-size:15px;\n}\n<\/style>\n<div  class='av-special-heading av-2v43q8-7651cec5afd5fb357f1dda964e3cbec1 av-special-heading-h1 blockquote modern-quote  avia-builder-el-2  el_before_av_hr  avia-builder-el-first  av-linked-heading'><h1 class='av-special-heading-tag '  itemprop=\"headline\"  >General Terms and Conditions<\/h1><div class=\"special-heading-border\"><div class=\"special-heading-inner-border\"><\/div><\/div><\/div><br \/>\n\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-9y091f-957e81454f5762bad53424832398850c\">\n#top .hr.av-9y091f-957e81454f5762bad53424832398850c{\nmargin-top:10px;\nmargin-bottom:10px;\n}\n.hr.av-9y091f-957e81454f5762bad53424832398850c .hr-inner{\nwidth:50px;\nborder-color:#da271d;\n}\n<\/style>\n<div  class='hr av-9y091f-957e81454f5762bad53424832398850c hr-custom  avia-builder-el-3  el_after_av_heading  el_before_av_textblock  hr-left hr-icon-no'><span class='hr-inner inner-border-av-border-fat'><span class=\"hr-inner-style\"><\/span><\/span><\/div><br \/>\n<section  class='av_textblock_section av-4oel9-ba1463179074786bdb721a4344fecdc4 '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><p><strong>I. Geltung \/ Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n<p>1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten f\u00fcr alle \u2013 auch zuk\u00fcnftigen \u2013 Vertr\u00e4ge mit Unternehmern, jur. Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen \u00fcber Lieferungen und sonstige Leistungen unter Einschluss von Werkvertr\u00e4gen und der Lieferung nicht vertretbarer Sachen. Bei Streckengesch\u00e4ften gelten erg\u00e4nzend die Bedingungen der Preisliste und Versandvorschriften des beauftragten Lieferwerks. Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdr\u00fccklich widersprechen.<\/p>\n<p>2. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. M\u00fcndliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Best\u00e4tigung verbindlich. Die Schriftform wird auch durch die \u00dcbermittlung von Telefaxen und durch E-Mail gewahrt.<\/p>\n<p>3. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>II. Preise<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Preise verstehen sich ab Werk oder Lager zuz\u00fcglich Fracht und Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p>2. Bei Streckengesch\u00e4ften sind wir zu einer Erh\u00f6hung des vereinbarten Preises in dem Ma\u00dfe berechtigt, in dem unser Vorlieferant diesen Preis vor der Auslieferung der Ware erh\u00f6ht. Das gilt nur, soweit zwischen Vertragsschluss und Auslieferung ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten liegt. Der K\u00e4ufer kann in solchen F\u00e4llen vom Vertrag zur\u00fccktreten, vorausgesetzt seine R\u00fccktrittserkl\u00e4rung geht uns unverz\u00fcglich nach Zugang unserer Erh\u00f6hungserkl\u00e4rung zu.<\/p>\n<p>3. Bei eigenen Lagergesch\u00e4ften mit Abruf oder Teilabnahme durch den K\u00e4ufer k\u00f6nnen wir und\/oder der K\u00e4ufer eine Erh\u00f6hung oder Verminderung vereinbarter Festpreise nach Ablauf einer etwaigen Preisbindungsfrist oder nach dem Ablauf eines Zeitraums von mehr als 3 Monaten nach Vertragsschluss verlangen, falls sich der vom Statistischen Bundesamt oder einer Nachfolgeorganisation amtlich berechnete Verbraucherpreisindex (derzeit Basisjahr 2015) seit dem Datum des Vertragsschlusses um mindestens 5% Prozent ver\u00e4ndert hat. Es verbleibt aber mindestens beim letzten, vereinbarten Preis. Die Anpassung hat unter Ber\u00fccksichtigung von Billigkeitserw\u00e4gungen und vorbehaltlich einer einvernehmlich abweichenden Vereinbarung im gleichen Verh\u00e4ltnis wie die Indexver\u00e4nderung zu erfolgen. Kommt eine Einigung nicht innerhalb eines Monates nach dem Anpassungsverlangen von uns oder dem K\u00e4ufer zustande, kann die Partei, die die Anpassung verlangt, den neuen Preis nach billigem Ermessen festsetzen. Bis zur Einigung sind wir zur Zur\u00fcckhaltung der Lieferung berechtigt oder der K\u00e4ufer nicht zur Abnahme verpflichtet.<\/p>\n<p>4. Erh\u00f6ht sich bei Importgesch\u00e4ften der Preis aufgrund beh\u00f6rdlicher Ma\u00dfnahmen, insbesondere der Einf\u00fchrung oder Erneuerung von Antidumping- und\/oder Ausgleichsz\u00f6llen, sind wir im selben Umfang zur Angleichung der vereinbarten Preise berechtigt.<\/p>\n<p>5. Sofern nichts anderes vereinbart ist gelten die Preise und Bedingungen unseres Angebots bzw. unserer jeweils g\u00fcltigen Preisliste.<\/p>\n<p>6. S\u00e4mtliche Preise und Aufpreise \u2013 auch f\u00fcr die Lieferung des Materials \u2013 setzen eine mit LKW gut und ebenerdig befahrbare Abladestelle voraus. Sie ber\u00fccksichtigen nur die Wartezeit, die bei unverz\u00fcglicher Entladung des LKW mit kostenloser kundenseitiger Kranhilfe erforderlich ist. Abladezeiten \u00fcber eine Stunde hinaus werden berechnet.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>III. Zahlung und Verrechnung<\/strong><\/p>\n<p>1. Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug f\u00e4llig und in der Weise zu zahlen, dass wir am F\u00e4lligkeitstag \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Kosten des Zahlungsverkehrs tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<\/p>\n<p>2. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem K\u00e4ufer nur insoweit zu, wie seine Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis mit dem K\u00e4ufer beruhen und\/oder die den K\u00e4ufer nach \u00a7 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>3. Bei \u00dcberschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Zinsen in H\u00f6he von 8%-Punkten \u00fcber dem Basiszinssatz, es sei denn h\u00f6here Zinss\u00e4tze sind vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<\/p>\n<p>4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Zahlungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers gef\u00e4hrdet wird, ger\u00e4t der K\u00e4ufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umst\u00e4nde ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers nach Vertragsabschluss schlie\u00dfen lassen, stehen uns die Rechte aus \u00a7 321 BGB zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht f\u00e4lligen Forderungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung f\u00e4llig zu stellen.<\/p>\n<p>5. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschlie\u00dflich Fracht und setzt den vollst\u00e4ndigen Ausgleich aller f\u00e4lligen Verbindlichkeiten des K\u00e4ufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts Anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>IV. Ausf\u00fchrung der Lieferungen, Lieferfristen und \u2013terminen<\/strong><\/p>\n<p>1. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder versp\u00e4tete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet.<\/p>\n<p>2. Angaben zu Lieferzeiten sind ann\u00e4hernd. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbest\u00e4tigung und gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erf\u00fcllung aller Verpflichtungen des K\u00e4ufers, wie z. B. Beibringung aller beh\u00f6rdlichen Bescheinigungen, Gestellung von Akkreditiven und Garantien oder Leistung von Anzahlungen.<\/p>\n<p>3. F\u00fcr die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager ma\u00dfgebend. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.<\/p>\n<p>4. Ereignisse h\u00f6herer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse w\u00e4hrend eines vorliegenden Verzugs eintreten. Der h\u00f6heren Gewalt stehen w\u00e4hrungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Ma\u00dfnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsst\u00f6rungen ( z.B. Feuer, Maschinen- oder Walzenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel), Behinderung der Verkehrswege, Verz\u00f6gerung bei der Einfuhr-\/ Zollabfertigung sowie alle sonstigen Umst\u00e4nde gleich, welche, ohne von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen erschweren oder unm\u00f6glich machen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umst\u00e4nde bei uns, dem Lieferwerk oder einem Vorlieferanten eintreten. Wird aufgrund der vorgenannten Ereignisse die Ausf\u00fchrung des Vertrages f\u00fcr die Vertragspartei unzumutbar, insbesondere verz\u00f6gert sich die Ausf\u00fchrung des Vertrages in wesentlichen Teilen um mehr als 6 Monate, so kann diese Partei die Aufhebung des Vertrages erkl\u00e4ren.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>V. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehung zustehen (Saldovorbehalt). Dies gilt auch f\u00fcr k\u00fcnftig entstehende und bedingte Forderungen, z. B. aus Akzeptantenwechseln, und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Dieser Saldovorbehalt erlischt endg\u00fcltig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen.<\/p>\n<p>2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen f\u00fcr uns als Hersteller im Sinne von \u00a7 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den K\u00e4ufer steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so \u00fcbertr\u00e4gt der K\u00e4ufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich f\u00fcr uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1.<\/p>\n<p>3. Der K\u00e4ufer darf die Vorbehaltsware nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr zu seinen normalen Gesch\u00e4ftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, ver\u00e4u\u00dfern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gem. Nrn. 4 bis 6 auf uns \u00fcbergehen. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.<\/p>\n<p>4. Die Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware werden zusammen mit s\u00e4mtlichen Sicherheiten, die der K\u00e4ufer f\u00fcr die Forderung erwirbt, bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren ver\u00e4u\u00dfert, so wird uns die Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verkauften Waren abgetreten. Bei der Ver\u00e4u\u00dferung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Nr. 2 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.<\/p>\n<p>5. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung einzuziehen. Diese Einziehungserm\u00e4chtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, sp\u00e4testens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinl\u00f6sung eines Wechsels oder Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesen oder aus anderen Vertr\u00e4gen mit dem K\u00e4ufer durch dessen mangelnde Zahlungsf\u00e4higkeit gef\u00e4hrdet wird. Auf unser Verlangen ist der K\u00e4ufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zu geben.<\/p>\n<p>6. Von einer Pf\u00e4ndung oder sonstigen Beeintr\u00e4chtigungen durch Dritte hat uns der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich zu unterrichten. Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum R\u00fccktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden m\u00fcssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.<\/p>\n<p>7. Ger\u00e4t der K\u00e4ufer in Zahlungsverzug oder l\u00f6st er einen Wechsel bei F\u00e4lligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen, zu diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb des K\u00e4ufers zu betreten und die Vorbehaltsware unter Anrechnung auf den Kaufpreis bestm\u00f6glich zu ver\u00e4u\u00dfern. Gleiches gilt, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem Vertrag oder aus anderen Vertr\u00e4gen mit dem K\u00e4ufer durch dessen mangelnde Zahlungsf\u00e4higkeit gef\u00e4hrdet wird. Die R\u00fccknahme ist kein R\u00fccktritt vom Vertrag. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>8. \u00dcbersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschlie\u00dflich Nebenforderungen (Zinsen; Kosten o.\u00e4.) insgesamt um mehr als 50 v.H., sind wir auf Verlangen des K\u00e4ufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.<\/p>\n<p>9. Eine Abtretung von Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung ist unzul\u00e4ssig, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoring-Erl\u00f6s den Wert unserer Forderung \u00fcbersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erl\u00f6ses wird unsere Forderung sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>VI. Gewichte, G\u00fcten und Ma\u00dfe<\/strong><\/p>\n<p>1. F\u00fcr die Gewichte ist die von uns oder unserem Vorlieferanten vorgenommene Verwiegung ma\u00dfgebend. Der Gewichtsnachweis erfolgt durch Vorlage des Wiegezettels. Soweit rechtlich zul\u00e4ssig, k\u00f6nnen Gewichte ohne W\u00e4gung nach Norm ermittelt werden. Wir sind berechtigt, das Gewicht ohne W\u00e4gung nach Norm (theoretisch) zzgl. 2,5 % (Handelsgewicht) zu ermitteln.<\/p>\n<p>2. In der Versandanzeige angegebene St\u00fcckzahlen, Bundzahlen o.a. sind bei, nach Gewicht berechneten Waren unverbindlich. Sofern nicht \u00fcblicherweise eine Einzelverwiegung erfolgt, gilt jeweils das Gesamtgewicht der Sendung. Unterschiede gegen\u00fcber den rechnerischen Einzelgewichten werden verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig auf diese verteilt.<\/p>\n<p>3. Sorten und Ma\u00dfe bestimmen sich nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach den bei Vertragsschluss geltenden Normen, mangels solcher nach Handelsgebrauch. Bezugnahmen auf Normen wie z.B. DIN\/EN oder deren Bestandteile wie z.B. Werkstoffbl\u00e4tter, Pr\u00fcfbescheinigungen und Pr\u00fcfnormen sowie Angaben zu Sorten, Ma\u00dfen, Gewichten und Verwendbarkeit sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformit\u00e4tserkl\u00e4rungen, Herstellererkl\u00e4rungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>VII. Pr\u00fcfbescheinigungen \/ Abnahmen<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitlieferung von Pr\u00fcfbescheinigungen (\u201eZeugnissen\u201c) nach EN 10204 bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Wir sind berechtigt, solche Bescheinigungen in Kopie zu \u00fcbergeben. Das Entgelt f\u00fcr Pr\u00fcfbescheinigungen richtet sich mangels ausdr\u00fccklicher Vereinbarung nach unserer Preisliste bzw. der Preisliste des jeweiligen Ausstellers (Lieferwerks).<\/p>\n<p>2. Wenn eine Abnahme vereinbart ist, kann sie nur in dem Lieferwerk sofort nach Meldung der Abnahmebereitschaft erfolgen. Der K\u00e4ufer stellt sicher, dass wir in seinem Namen und f\u00fcr seine Rechnung bzw. seines Abnehmers die von ihm gew\u00fcnschte Abnahmegesellschaft beauftragen k\u00f6nnen. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, gilt diese Erm\u00e4chtigung mit der Benennung einer Abnahmegesellschaft in der Bestellung als erteilt.<\/p>\n<p>3. Die pers\u00f6nlichen Abnahmekosten tr\u00e4gt der K\u00e4ufer, die sachlichen Abnahmekosten werden ihm nach unserem Angebot, unserer Preisliste oder der Preisliste des Lieferwerkes berechnet.<\/p>\n<p>4. Erfolgt die Abnahme ohne unser Verschulden nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollst\u00e4ndig, sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers zu lagern und ihm zu berechnen.<\/p>\n<p>5. Nach Durchf\u00fchrung einer vereinbarten und\/oder gesetzlich vorgeschriebenen Abnahme \u2013 insbesondere nach Freigabe der Bewehrung z.B. durch einen Pr\u00fcfingenieur, ist die R\u00fcge solcher Sachm\u00e4ngel, die bei der Abnahme feststellbar waren ausgeschlossen. Entsprechendes gilt f\u00fcr den Fall, dass die Abnahme aus Gr\u00fcnden unterbleibt, die wir nicht zu vertreten haben.<\/p>\n<p>6. Abnahmepr\u00fcfzeugnisse, insbesondere Zeugnisse nach EN 10204 Typ 3.1, werden grunds\u00e4tzlich vom Hersteller der Ware erstellt und ausgestellt.<\/p>\n<p>7.\u00a0Erfolgt auf Wunsch des Kunden eine nachtr\u00e4gliche Pr\u00fcfung und Best\u00e4tigung von Produkteigenschaften durch ein externes Pr\u00fcfinstitut im Auftrag von A+R Profilstahl,\u00a0so gelten die vom Pr\u00fcfinstitut ermittelten Werte\u00a0 ausschlie\u00dflich f\u00fcr das gepr\u00fcfte Einzelst\u00fcck (Probest\u00fcck).\u00a0Eine \u00dcbertragung der Ergebnisse auf die gesamte Lieferung ist technisch und normativ unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>8. A+R Profilstahl kann in diesen F\u00e4llen keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der gepr\u00fcften Eigenschaften f\u00fcr das Gesamtprodukt oder weitere Chargen \u00fcbernehmen. Eine entsprechende Haftung wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>9. A+R Profilstahl tritt in diesem Zusammenhang nicht als Hersteller im Sinne der ma\u00dfgeblichen Normen oder gesetzlichen Vorschriften auf. Die rechtliche Verantwortung f\u00fcr die nachtr\u00e4glich best\u00e4tigten Eigenschaften verbleibt beim pr\u00fcfenden Institut; A+R \u00fcbernimmt hierf\u00fcr keine Herstellergarantie und keine Produkthaftung.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>VIII. Versand, Gefahr\u00fcbergang, Verpackung, Teillieferung<\/strong><\/p>\n<p>1. Wir bestimmen Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtf\u00fchrer.<\/p>\n<p>2. Vertragsgem\u00e4\u00df versandfertig gemeldete Ware muss unverz\u00fcglich abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.<\/p>\n<p>3. Wird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Zeit unm\u00f6glich oder wesentlich erschwert, so sind wir berechtigt, auf einem anderen Weg oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Dem K\u00e4ufer wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.<\/p>\n<p>4. Mit der \u00dcbergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtf\u00fchrer, sp\u00e4testens jedoch mit Verlassen des Lagers oder des Lieferwerks geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Gesch\u00e4ften, auch bei franko- und frei-Haus-Lieferungen, auf den K\u00e4ufer \u00fcber. F\u00fcr Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des K\u00e4ufers. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p>5. Die Ware wird unverpackt und nicht gegen Rost gesch\u00fctzt geliefert. Falls handels\u00fcblich, liefern wir verpackt. F\u00fcr Verpackung, Schutz- und\/oder Transporthilfsmittel sorgen wir nach unserer Erfahrung auf Kosten des K\u00e4ufers. Sie werden innerhalb angemessener Frist an unserem Lager zur\u00fcckgenommen. Kosten des K\u00e4ufers f\u00fcr den R\u00fccktransport oder f\u00fcr eine eigene Entsorgung der Verpackung \u00fcbernehmen wir nicht.<\/p>\n<p>6. Dem Besteller ist bekannt, dass im Eisen- und Stahlhandel die exakte Einhaltung von Liefermengen aus fertigungstechnischen Gr\u00fcnden oftmals nicht m\u00f6glich ist. Daher sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Wir sind ferner berechtigt, die vereinbarten Liefermengen angemessen zu \u00fcber- und unterschreiten. Bei Auftr\u00e4gen unter 5000 kg jedoch nicht um mehr als 20, bei Auftr\u00e4gen von 5000 kg und mehr um maximal 15%.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>IX. Abrufauftr\u00e4ge, fortlaufende Lieferungen<\/strong><\/p>\n<p>1. Bei Abschl\u00fcssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und Sorteneinteilung f\u00fcr ungef\u00e4hr gleiche Monatsmengen aufzugeben; andernfalls sind wir berechtigt, die Bestimmungen nach billigem Ermessen selbst vorzunehmen.<\/p>\n<p>2. \u00dcberschreiten die einzelnen Abrufe insgesamt die Vertragsmenge, so sind wir zur Lieferung der Mehrmenge berechtigt, aber nicht verpflichtet. Wir k\u00f6nnen die Mehrmenge zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung g\u00fcltigen Preisen berechnen.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>X. Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n<p>1. Die inneren und \u00e4u\u00dferen Eigenschaften der Ware, insbesondere deren G\u00fcte, Sorte und Ma\u00dfe bestimmen sich nach den vereinbarten, mangels abweichender Vereinbarung nach den bei Vertragsschluss geltenden DIN und EN-Normen, mangels solcher nach \u00dcbung und Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen und \u00e4hnliche Regelwerke, auf Pr\u00fcfbescheinigungen gem\u00e4\u00df EN 10204 und \u00e4hnliche Zeugnisse sowie Angaben zu G\u00fcten, Sorten, Ma\u00dfen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformit\u00e4tserkl\u00e4rungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS.<\/p>\n<p>2. F\u00fcr die Untersuchung der Ware und Anzeige von M\u00e4ngeln gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Ma\u00dfgabe, dass sich die Pflicht zur Untersuchung der Ware nach Ablieferung auch auf etwaige Pr\u00fcfbescheinigungen nach oder entsprechend EN 10204 erstreckt und uns M\u00e4ngel der Ware und Pr\u00fcfbescheinigungen schriftlich oder in Textform anzuzeigen sind.<\/p>\n<p>3. Bei berechtigter, fristgem\u00e4\u00dfer M\u00e4ngelr\u00fcge k\u00f6nnen wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherf\u00fcllung). Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung ist unser Sitz. Bei Fehlschlagen und\/oder Verweigerung der Nacherf\u00fcllung stehen dem K\u00e4ufer die gesetzlichen Rechte zu. Ist der Mangel nicht erheblich und\/oder ist die Ware bereits ver\u00e4u\u00dfert, verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.<\/p>\n<p>4. Gibt der K\u00e4ufer uns nicht unverz\u00fcglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu \u00fcberzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverz\u00fcglich zu Pr\u00fcfzwecken zur Verf\u00fcgung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.<\/p>\n<p>5. Bei Waren, die als Sonderposten \/ deklassiertes Material verkauft worden sind, stehen dem K\u00e4ufer bez\u00fcglich der angegebenen Deklassierungsgr\u00fcnde und solcher M\u00e4ngel, mit denen er \u00fcblicherweise zu rechnen hat, keine Rechte wegen des Sachmangels zu. Beim Verkauf von Sonderposten \/ deklassiertem Material ist unsere Haftung wegen Sachm\u00e4ngeln ausgeschlossen.<\/p>\n<p>6. Weitergehende Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers richten sich nach Abschnitt XI dieser Bedingungen. R\u00fcckgriffsrechte des K\u00e4ufers nach \u00a7\u00a7 478, 479 BGB bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>XI. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n<p>1. Wegen Verletzung vertraglicher und au\u00dfervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unm\u00f6glichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir \u2013 auch f\u00fcr unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen \u2013 nur in F\u00e4llen des Vorsatzes und der groben Fahrl\u00e4ssigkeit, beschr\u00e4nkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im \u00dcbrigen ist unsere Haftung, auch f\u00fcr Mangel- und Mangelfolgesch\u00e4den, ausgeschlossen.<\/p>\n<p>2. Diese Beschr\u00e4nkungen gelten nicht bei schuldhaftem Versto\u00df gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet wird, bei schuldhaft herbeigef\u00fchrten Sch\u00e4den des Lebens, des K\u00f6rpers und der Gesundheit, und auch dann nicht, wenn und soweit wir die Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit f\u00fcr die verkaufte Sache \u00fcbernommen haben, sowie in F\u00e4llen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Regeln \u00fcber die Beweislast bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>3. Soweit nichts Anderes vereinbart, verj\u00e4hren vertragliche Anspr\u00fcche, die dem K\u00e4ufer gegen uns aus Anlass und im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt auch f\u00fcr solche Waren, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, es sei denn, diese Verwendungsweise wurde schriftlich vereinbart. Davon unber\u00fchrt bleiben unsere Haftung aus vors\u00e4tzlichen und grobfahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen, schuldhaft herbeigef\u00fchrter Sch\u00e4den des Lebens, des K\u00f6rpers und der Gesundheit sowie der Verj\u00e4hrung von R\u00fcckgriffsanspr\u00fcchen nach \u00a7\u00a7 478, 479 BGB.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>XII. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht<\/strong><\/p>\n<p>1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den \u00fcbrigen Lieferungen unser Lager. Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens.<\/p>\n<p>2. F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem K\u00e4ufer gilt in Erg\u00e4nzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB\/HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-\u00dcbereinkommens vom 11. April 1980 \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.<\/p>\n<hr \/>\n<p>Stand: 15.04.2022<\/p>\n<\/div><\/section><\/p><\/div><\/div><\/div><\/main><!-- close content main element --><\/div><\/div><div id='after_section_1'  class='main_color av_default_container_wrap container_wrap sidebar_right'  ><div class='container av-section-cont-open' ><div class='template-page content  av-content-small alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-5872'><div class='entry-content-wrapper clearfix'><div  class='avia-button-wrap av-k2x4yz70-2c065f18fee9ad3789231f2e6e90a285-wrap avia-button-center  avia-builder-el-5  el_after_av_section  avia-builder-el-no-sibling '><a href='\/wp-content\/uploads\/AGB.pdf'  class='avia-button av-k2x4yz70-2c065f18fee9ad3789231f2e6e90a285 av-link-btn avia-icon_select-yes-right-icon avia-size-large avia-position-center av-icon-on-hover avia-color-theme-color'  target=\"_blank\"  rel=\"noopener noreferrer\"  aria-label=\"Here you can download our terms and conditions as a PDF document.\"><span class='avia_iconbox_title' >Here you can download our terms and conditions as a PDF document.<\/span><span class='avia_button_icon avia_button_icon_right avia-iconfont avia-font-entypo-fontello' data-av_icon='\ue82d' data-av_iconfont='entypo-fontello' ><\/span><\/a><\/div><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":5775,"menu_order":40,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-5872","page","type-page","status-publish","hentry"],"publishpress_future_action":{"enabled":false,"date":"2026-04-18 10:13:23","action":"change-status","newStatus":"draft","terms":[],"taxonomy":"translation_priority","extraData":[]},"publishpress_future_workflow_manual_trigger":{"enabledWorkflows":[]},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ar-profilstahl.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5872","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ar-profilstahl.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ar-profilstahl.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ar-profilstahl.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ar-profilstahl.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5872"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/www.ar-profilstahl.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5872\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7151,"href":"https:\/\/www.ar-profilstahl.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5872\/revisions\/7151"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ar-profilstahl.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5775"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ar-profilstahl.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5872"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}